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Zukunft:
werkstatt

Mit meinen Augen sehen –
Was zeichnet Werkstätten für behinderte menschen aus?

Einmalig: Recht auf Teilhabe.
Werkstätten ermöglichen Menschen mit schweren oder Mehrfachbehinderungen die Teilhabe an der Arbeitswelt. Darauf haben Menschen mit Behinderungen in Deutschland ein gesetzlich verankertes Recht. Das ist eine bedeutende Errungenschaft und in dieser Form einmalig. Die Werkstätten machen die Ausübung dieses Rechts erst möglich.
Arbeit in Werkstätten ist immer freiwillig.
Die Beschäftigung in einer Werkstatt ist für die meisten Menschen mit Behinderungen der richtige Ort. Sie kommen freiwillig in eine Werkstatt, fühlen sich dort wohl und wertgeschätzt.
Angebote der Werkstätten sind wichtiger Teil der Arbeitswelt.
Werkstätten sind in zahlreichen Bereichen wirtschaftlich tätig, zum Beispiel in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), beim Catering, in der Wäscherei oder im Einzelhandel, bei Montagearbeiten, bei gemeindenahen Dienstleistungen wie Garten- und Landschaftsbau oder auch in Produktion und Verkauf. Vielfach wird die Werkstattleistung im direkten arbeitsweltlichen Kontext von Betrieben, Geschäften und Gastronomien erbracht. Um den Übergang von der Werkstatt auf den Arbeitsmarkt zu erleichtern, bilden Werkstätten die Entwicklungen und Megatrends des allgemeinen Arbeitsmarkts ab: Digitalisierung der Beruflichen Bildung, Arbeit 4.0.
Werkstattbeschäftigte: Viele Rechte, weniger Pflichten.
Im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten steht nicht nur die Leistung im Vordergrund. Menschen mit Behinderungen haben dort alle Schutzrechte von Arbeitnehmer*innen, aber nicht deren Pflichten. Sie haben zum Beispiel Anspruch auf Urlaub, Mutterschutz oder das Recht auf Teilzeit, können jedoch nicht gekündigt oder abgemahnt werden und haben keine Leistungsverpflichtung. Sie stehen in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Insgesamt bedeutet dies, dass der Leistungsdruck in einer Werkstatt im Vergleich zum allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich geringer ist.
Arbeit in Werkstätten ist vielfältig.
Menschen mit Behinderungen brauchen auf ihre Behinderungen angepasste Arbeiten beziehungsweise Arbeitsschritte. Neben den wirtschaftlichen Tätigkeiten dienen die Arbeiten auch der Förderung und dem Erhalt von motorischen und kognitiven Fähigkeiten. Werkstätten bieten ein breites Angebot an unterschiedlichen Arbeiten, je nach Neigung und Fähigkeit der Menschen. Das beinhaltet auch Dienstleistungen mit Kundenkontakt, zum Beispiel in Cafés, und ausgelagerte Arbeitsplätze bei Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Beschäftigte können bei Eignung von einem Tätigkeitsbereich in den anderen wechseln.
Werkstätten verhindern keine Inklusion, sie machen sie erst möglich.
Die Abschaffung von besonderen Teilhabemöglichkeiten, wie zum Beispiel in Großbritannien geschehen, zeigt, dass nur ein Bruchteil der Menschen danach „inkludiert” ist. Der Arbeitsmarkt ist nicht bereit oder fähig, Menschen mit Behinderungen aufzunehmen. Ohne Werkstätten hätten viele Menschen mit Behinderungen gar keine Chance auf Arbeit und wären in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt. Sie bieten ihnen Angebote der Beruflichen Bildung und die Möglichkeit, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.
Werkstätten sind für Schulabgänger mit Behinderungen eine Chance, kein Makel.
Für viele Schulabgänger mit Behinderungen ist die Werkstatt der richtige Ort, um eine Chance auf Qualifizierung und Beschäftigung zu bekommen. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es kaum zugeschnittene Berufsbildung für Menschen mit Behinderungen, die aufgrund des Grades der Behinderung keine Ausbildung absolvieren können. Prinzipiell ist die Bundesagentur für Arbeit gefragt, unterstützte Ausbildung etc. zu ermöglichen.
Reha-Leistung von Werkstätten: Persönlichkeitsentwicklung.
In der Werkstatt arbeiten per Definition Menschen, die dauerhaft eine volle Erwerbsminderung haben; die Werkstattleistung ist also in einem Großteil der Fälle auf Dauerhaftigkeit ausgelegt. Die Rehabilitationsleistung der Werkstatt zielt auch auf Erhalt oder Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Persönlichkeitsentwicklung hin, nicht ausschließlich auf das Erreichen der Erwerbsfähigkeit.
LAG WfbM Sachsen-Anhalt setzt sich für anerkannte (Teil-)Qualifikationen und Abschlüsse ein, damit Beschäftigten der Wechsel auf den Arbeitsmarkt gelingt.
Menschen mit Behinderungen, die den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt durchlaufen haben, erhalten bisher keinen gesetzlich vorgeschriebenen Bildungsnachweis für ihre Leistungen. Zahlreiche Werkstätten stellen ihren Absolventinnen und Absolventen ein Abschluss-Zertifikat aus, diese werden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht anerkannt. Hier setzt sich die LAG WfbM für eine Verbesserung ein.
Eine Kernaufgabe der Werkstätten: Berufliche Bildung.
Bildungsangebote und-inhalte sind so konzipiert, dass sie sich möglichst nahe an den Ausbildungsberufen orientieren. Um die Vergleichbarkeit und Anschlussfähigkeit der Beruflichen Bildung in Werkstätten zu verbessern, arbeiten alle Werkstätten in Sachsen-Anhalt nach einheitlichen Bildungsrahmenplänen. Diese orientieren sich an anerkannten Ausbildungen. Sie ermöglichen es potenziellen Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen zu erkennen und zu bewerten, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten ein/e Teilnehmer*in erworben hat.
Werkstattbeschäftigte haben immer ein Mitsprache- und Mitwirkungsrecht.
Regelmäßig gewählte Werkstatträte und Frauenbeauftragte nehmen die Interessen der Werkstattbeschäftigten gegenüber der Werkstattleitung wahr. Werkstätten sind verpflichtet, die Arbeit der Werkstatträte und der Frauenbeauftragten zu finanzieren und sie im Werkstattalltag zu unterstützen und zu befähigen. Auch auf Bundesebene haben Werkstattbeschäftigte die Chance, sich zu organisieren, mitzusprechen und mitzuwirken.
Inklusion geht jeden an.
Damit Inklusion gelingt, bedarf es eines gesellschaftlichen Umdenkens. Ein Verein wie die LAG WfbM kann die berufliche Teilhabe nur gemeinschaftlich mit ihren Partnern vorantreiben. Jeder Einzelne, ist gefragt. Der Arbeitsmarkt, die Gesellschaft, der Staat und auch die Werkstätten müssen noch konsequenter gemeinsam daran arbeiten, Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu inkludieren.
Werkstätten sind in ihren Angeboten so verschieden wie die Menschen, die dort arbeiten.
So unterschiedlich Behinderungen sein können, so verschieden sind die Bedürfnisse und Fähigkeiten, die Menschen mit diesen Behinderungen haben. Daher ist die Werkstattlandschaft in Deutschland heterogen; jeder Mensch mit Behinderungen findet die für ihn und seine Ansprüche passende Werkstatt.
Werkstätten sind Non-Profit-Unternehmen.
Werkstätten arbeiten nicht gewinnorientiert. Sie müssen erwirtschaftete Erträge an die Beschäftigten ausschütten: zu mindestens 70 Prozent unmittelbar als Entgelte, der Rest kann in Rücklagen fließen, die aber wiederum den Beschäftigten zugutekommen müssen.