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Dr. Christian Walbrach
Beauftragter der Landesregierung Sachsen-Anhalt für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Ausgewählte Standpunkte des Landesbehindertenbeauftragten zu den Zielen und Aufgaben der Werkstätten für behinderte Menschen 
Die Werkstätten sind und bleiben bis auf Weiteres wertbeständige Einrichtungen zur Gewährleistung der Teilhabe am Arbeitsleben. Sie sind nach wie vor Einrichtungen mit Schutzcharakter. Sie bieten Gemeinschaft, Tagesstruktur, Wertschätzung, soziale Kontakte und Heimat. Trotz mancher kritischen Analyse dürfen Werkstätten als Institution durch die Ansprüche der Inklusion nicht entwertet werden. Ihre Errungenschaften und Erfahrungen sind im Zuge der unvermeidlichen eigenen Öffnung und Transformation unverzichtbare Grundlagen für Neues. 

Die Werkstätten müssen über die eigenen Reformbemühungen glaubhaft nachweisen, dass sie keine Sonderwelten sein wollen, oder das Gegenteil gesellschaftlicher Inklusion. Sie müssen transparent belegen, dass sie neben ihrem Auftrag der Wirtschaftlichkeit die Aufgaben der Rehabilitation und gesellschaftlichen Inklusion gleichrangig umsetzen. 

Ich sehe für die Werkstätten aktuell und in der nahen Zukunft vor allem folgende Aufgaben: 

1. Anpassung der Werkstattkonzepte an die Erfordernisse der Zeit. Stichworte hier: Personenzentrierung, Inklusion, Wunsch- und Wahlrecht, gesellschaftliche Teilhabe, inklusiver Arbeitsmarkt 

2. Einstellung auf die heterogener werdende Zielgruppe 3. Regelmäßige Auseinandersetzung mit dem Selbstverständnis. Stichworte hier: Öffnung, Dezentralisierung, Modernisierung, Durchlässigkeit, Vernetzung 

4. Weiterentwicklung der beruflichen Bildung und zukunftsfähige Anerkennung erworbener Qualifikationen 

5. Schaffung eines transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystems 6. Kooperation zwischen den Leistungserbringern und Bildung von Netzwerken anschlussfähiger Werkstattleistungen 

7. Verantwortungsbewusste und sensible Steuerung der Zu- und Abgänge zwischen Schule und Werkstatt sowie zwischen Werkstatt und 1. Arbeitsmarkt 

8. Stabile Sicherung der Beteiligungsrechte über die Werkstatträte und Frauenbeauftragten 

9. Erweiterung der Außenarbeitsplätze, Praktikumseinheiten und Inklusionsbetriebe 

10. Ausbau der Kooperationsmöglichkeiten mit regionalen Betrieben und Unternehmen